Auch in diesem Jahr unterstützt das Land Niedersachsen die Stadt Laatzen mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von 5,155 Millionen Euro im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Das teilte die für Laatzen, Pattensen und Sehnde zuständige SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Silke Lesemann heute (Freitag) mit.

„Ich freue mich über die erneute finanzielle Unterstützung für Laatzen. Die SPD-geführte Landesregierung reagiert damit auf die schwierige Finanzlage der Stadt und berücksichtigt insbesondere die Belastungen durch die Corona-Pandemie. Das Geld soll vor Ort helfen, den Haushalt zu decken und die Herausforderungen der Pandemie zu bewältigen“, so Lesemann. Die Corona-Pandemie stelle die Stadt nach wie vor auch finanziell vor große Herausforderungen. „Insbesondere finanzschwache und hoch verschuldete Kommunen wie die Stadt Laatzen profitieren daher in dieser schwierigen Zeit von einer verlässlichen und schnellen Hilfe durch die Bedarfszuweisungen vom Land.“

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport leistet im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs mit der Gewährung von Bedarfszuweisungen Unterstützung für 25 besonders finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldete Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Für diese sind im laufenden Antragsverfahren Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 60,35 Millionen Euro vorgesehen. Die Stadt Laatzen hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Unterstützung erhalten: Zuletzt 2021 und 2020 mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von jeweils 4,45 Millionen Euro und einer gebundenen Bedarfszuweisung in Höhe von 370.000 Euro für den Neubau eines Parkdecks an das Feuerwehrhaus der Wehren Gleidingen und Rethen.

Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben. Der weit überwiegende Anteil der Bedarfszuweisungen wird in diesem Jahr Kommunen gewährt, die auch bereits in den vergangenen Jahren auf Bedarfszuweisungen angewiesen waren.