Der Niedersächsische Landtag het heute (Montag) ein Gesetz zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen beschlossen. Damit wurde das Niedersächsische Hochschulgesetz erneuert. Hier finden Sie die Rede von Dr. Silke Lesemann, der hochschulpolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.

- Es gilt das gesprochene Wort. -

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren!

Heute werden wir mit dem Gesetz zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen eine erforderliche Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes beschließen. Erforderlich geworden ist sie, zumal zu diesem Zeitpunkt, aus mehreren Gründen:

- Der rot-grüne Koalitionsvertrag fordert ein zeitgemäßes und modernes Hochschulgesetz: Demokratisierung von Hochschulen, aber auch die Stärkung der Hochschulautonomie durch bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten aller Statusgruppen, aber auch der Senate.

- gibt es die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Humanmedizin, aus dem die Notwendigkeit der Novelle bis zum Ende des Jahres 2015 resultiert und

- das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Stiftungshochschulen. Es musste in der Novelle konsequenterweise die Aufhebung der Niedersächsischen Technischen Hochschule, bekannt unter dem Kürzel NTH, vollzogen werden.

Für die Begleitung der intensiven Beratung des Gesetzentwurfes möchte ich mich bei den MitarbeiterInnen des MWK bedanken, aber auch bei Frau Brüggeshemke vom GBD.

Meine Damen, meine Herren,
wie bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung angekündigt, sind im weiteren Verfahren noch einige Änderungen zur weiteren Verbesserung des Hochschulgesetzes eingeflossen. Lassen Sie mich hier einige der wesentlichen Änderungen vorstellen: Das Gesetz enthält Verbesserung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Die Einführung einer bzw. eines Beauftragten für die Belange der Studieren-den mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ist richtiger Schritt in Richtung inklusiver Hochschule.

Mit der Einführung der Studierendeninitiative verbessern wir die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Studierenden. Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte und Studierendenvertretungen können künftig an Hochschul- und Stiftungsratssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen, eine Interessenvertretung für Promovierende wird eingeführt!

Die Grenznote beim Übergang vom Bachelor zum konsekutiven Master wird abgeschafft und dadurch die Öffnung des Masterzugangs verbessert. Wir verzahnen die erste und zweite Stufe des Bologna-Systems besser miteinander, vermeiden unbillige Härten für die Studierende beim Übergang von BA- zu MA-Studiengängen und wir stellen sicher, dass bei nicht ausgelasteten Studiengängen kein Studienplatz freibleibt.

Einige wesentliche Änderungen konnten wir noch in der parlamentarischen Beratung herbeiführen. Es sind: Die Forderung der Personalvertretungen und des DGB nach einer weitergehenden Beteiligung der Personalräte in der Landeshochschulkonferenz wird durch die Änderung der bisherigen Ermessensregelung in eine „Soll-Vorschrift“ nachgekommen. Nach der Begründung zu dem Änderungsvorschlag soll die Formulierung des geltenden Rechts „in geeigneter Weise“ dabei sowohl der Landeshochschulkonferenz als auch den Personalvertretungen einen Spielraum für die konkrete Ausgestaltung der Beteiligung belassen.

Thema Anwesenheitspflichten: Wer heute noch glaubt, dass Lehre und Forschung rein über Anwesenheit funktioniert, der hat eine ganze Menge von dem verpasst, was an den Hochschulen los ist. Durch flexiblere Regelungen schaffen wir mehr Freiräume für Studierende, da die generelle Anwesenheitspflicht abgeschafft wird. Studierende sind keine Grundschulkinder, sondern mündige Erwachsene, die selber für sich Entscheidungen treffen können.

Ein sehr wichtiger Punkt ist es für uns, die Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu verbessern. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nun einen gesetzlichen Anspruch auf mehr verlässliche Zeit zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation z.B. im Rahmen ihrer Promotion haben. Weitere Verbesserungen, die bisher nur in untergesetzlichen Regelungen abgebildet waren, erhalten Gesetzesrang. Die Laufzeit der Arbeitsverträge solle dabei mit der Dauer der angestrebten Qualifizierung und mit der Dauer einer Mittelbewilligung für die Qualifizierung verknüpft werden.

Auch in der Anhörung von der LHK geäußerten Wünschen kommen wir nach und werden die Flexibilität der Hochschulen bei der Besetzung des Präsidiums steigern. Durch die Änderung sollen die genannten Hochschulen die Möglichkeit erhalten, in der Grundordnung für das Ressort Infrastruktur eine weitere hauptberufliche Vizepräsidentin bzw. einen weiteren hauptberuflichen Vizepräsidenten vorzusehen. Hochschulen und Stiftungen mit mehr als 200 Planstellen für Professorenämter und mit Bauherreneigenschaft soll die Möglichkeit eröffnet werden, für das Ressort Infrastruktur eine weitere hauptberufliche Vizepräsidentin oder einen weiteren hauptberuflichen Vizepräsidenten in der Grundordnung vorzusehen. Darüber hinaus soll die Vorgabe der Festlegung der Geschäftsbereiche in der Grundordnung soll gestrichen werden. Diese war noch in der Entwurfsfassung vorgesehen. Mit der Streichung kommen wir dem Vorschlag der LHK gerne nach.

Meine Damen und Herren,
mit diesem Gesetz bekräftigen SPD und Grüne ihre Forderung nach mehr Hochschuldemokratie, nach guter Arbeit auch an den Hochschulen, besserer Lehre und Gleichstellung der Geschlechter neben vielen anderen Punkten. Mitbestimmung bedeutet Verantwortung und Teilhabe. Diese drei Elemente stärken die Identifikation von Studierenden und Beschäftigten mit ihrer Hochschule!

Weder von der CDU, noch von der FDP lagen Änderungsanträge vor, obwohl sie gegen das Gesetz stimmen werden. Ganz schön schlapp, liebe Opposition! Herr Hilmer ist offensichtlich zu sehr damit beschäftigt, Herrn Seefried im Kultusbereich den Rang ablaufen zu wollen, dass er keine Zeit mehr für Hochschulpolitik hat.

Meine Damen, meine Herren!
Die Beratungen dieses Gesetzes gelangen in unaufgeregter Atmosphäre. Es ist ein Gesetz mit Augenmaß. Ich bin mir sicher: Dieses Gesetz wird für mehr Demokratie und Mitbestimmungsmöglichkeiten an unseren Hochschulen sorgen, für bessere Bedingungen in der Lehre, die Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbessern für die Stärkung von Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten und Studierendenvertretungen sorgen! Sie werden besser an den Entscheidungen zu Studium und Lehre beteiligt.

Meine Damen, meine Herren,
mit diesem Hochschulgesetz schließt Niedersachsen in die Riege anderer rot-grün geführter Landesregierungen auf! Wir legen ein modernes und demokratischeres Hochschulgesetz vor! Stimmen Sie zu!