Lesemann: Zwei neue Bushaltstellen für Sehnde
Gute Nachrichten für Sehnde: Das Land Niedersachsen unterstützt im Rahmen des ÖPNV-Jahresförderprogramms den Neubau von zwei Bushaltestellen im Stadtgebiet. Die Maßnahme ist Teil des landesweiten Förderprogramms für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), mit dem insgesamt 252 Projekte gefördert werden und das Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne am Freitag in Hannover vorgestellt hat. Die voraussichtliche Landesförderung beträgt für ganz Niedersachsen rund 109,9 Millionen Euro und löst Investitionen in Höhe von etwa 317,75 Millionen Euro aus. Der Bau der zwei Sehnder Haltestellen wird voraussichtlich mit insgesamt 85.250 Euro zu Buche schlagen, das Land übernimmt 75 Prozent.
„Das ist eine sehr gute Nachricht für Sehnde und die Menschen vor Ort“, erklärt die Sehnder SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Silke Lesemann. „Mit der Förderung wird der Nahverkehr ganz konkret im Alltag der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.“
Mit dem ÖPNV-Jahresförderprogramm unterstützt die SPD-geführte Landesregierung unter anderem den barrierefreien Ausbau von Haltestellen und Bahnstationen, den Um- und Neubau von Betriebshöfen, digitale Fahrgastinformationssysteme, Park-&-Ride- sowie Bike-&-Ride-Anlagen sowie die Modernisierung von Straßenbahninfrastruktur. Besonders positiv ist, dass Förderanträge für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen aus nahezu allen Aufgabenträgergebieten Niedersachsens vorliegen.
Lesemann betont: „Ein moderner, verlässlicher und barrierefreier Nahverkehr ist ein wichtiger Baustein für gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land. Investitionen wie diese sorgen dafür, dass Bus und Bahn für mehr Menschen eine echte Alternative zum Auto werden. Gerade für unsere Region ist es wichtig, dass das Land kontinuierlich in eine gute Mobilitätsinfrastruktur investiert. Davon profitieren Pendlerinnen und Pendler, Familien, ältere Menschen und die Wirtschaft gleichermaßen.“
Hintergrund: Das ÖPNV-Jahresförderprogramm des Landes Niedersachsen bündelt Investitionen in Infrastruktur, Fahrzeuge und digitale Systeme des öffentlichen Personennahverkehrs. Die genannten Förderbeträge stellen voraussichtliche Landeszuwendungen dar. Die endgültige Förderhöhe wird erst mit dem jeweiligen Bewilligungsbescheid festgelegt und kann sich im weiteren Planungsverlauf noch ändern.