Auch in diesem Jahr unterstützt das Land Niedersachsen die Stadt Laatzen mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von 4,45 Millionen Euro im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs.

Das teilte die für Laatzen, Pattensen und Sehnde zuständige SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Silke Lesemann mit. „Ich freue mich über die erneute finanzielle Unterstützung für Laatzen. Die SPD-geführte Landesregierung reagiert damit auf die schwierige Finanzlage der Stadt und berücksichtigt insbesondere die Belastungen durch die Corona-Pandemie. Das Geld soll vor Ort helfen, den Haushalt zu decken und die Herausforderungen der Pandemie zu bewältigen“, so Lesemann. Die Corona-Pandemie stelle die Stadt auch finanziell vor große Herausforderungen. „Insbesondere finanzschwache und hoch verschuldete Kommunen wie die Stadt Laatzen profitieren daher in dieser schwierigen Zeit von einer verlässlichen und schnellen Hilfe durch die Bedarfszuweisungen vom Land.“

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport leistet im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs mit der Gewährung von Bedarfszuweisungen Unterstützung für 18 besonders finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldete Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Für diese sind im laufenden Antragsverfahren Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 52,52 Millionen Euro vorgesehen. Die Stadt Laatzen hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Unterstützung erhalten: Zuletzt 2020 mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von ebenfalls 4,45 Millionen Euro und einer gebundenen Bedarfszuweisung in Höhe von 370.000 Euro für den Neubau eines Parkdecks an das Feuerwehrhaus der Wehren Gleidingen und Rethen.

Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Ein Anteil von rund 7,6 Prozent der jeweiligen Bedarfszuweisung kann zudem zur Kofinanzierung von EU-geförderten Projekten und Maßnahmen eingesetzt werden.

Büro Lesemann/ Christian Degener
Büro Lesemann/ Christian Degener