Auch in diesem Jahr gewährt das Land besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldeten Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen Bedarfszuweisungen. Darunter auch Laatzen.

„Die zeitnahe Bewilligung in Höhe von 2,94 Millionen Euro für Laatzen ist ein erfreuliches Signal. Gerade durch die gestiegenen Liquiditätskreditzinsen und den nach wie vor hohen Energiekosten sind diese Mittel besonders wichtig“, sagt Dr. Silke Lesemann, die für Laatzen zuständige SPD-Landtagsabgeordnete.

Die Bedarfszuweisung ist eine Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Im laufenden Antragsverfahren sind Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 74,3 Millionen Euro für 32 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden vorgesehen.

Insgesamt hatten 82 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2024 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der antragstellenden Kommunen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 40 Prozent angestiegen.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

Laatzen erhält die Bedarfszuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in ihren kommunalen Haushalten. Damit soll die Kassenliquidität gestärkt und aufgelaufene Fehlbeträge zurückgeführt werden. Mit den bewilligten Zuweisungen kann jeweils ein Anteil in Höhe von rund 20 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden.

Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.