Die SPD-geführte Landesregierung unterstützt 30 besonders finanzschwache Kommunen in Niedersachsen mit insgesamt rund 18,6 Millionen Euro aus dem Bedarfszuweisungsfonds. Von dieser Förderung profitiert auch Laatzen: Mit den Mitteln in Höhe von 635.000 € für die Beschaffung eines Rüstwagens (RW) für die Freiwillige Feuerwehr wird Laatzen gezielt im Bereich des abwehrenden Brandschutzes unterstützt.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für Laatzen und die Menschen vor Ort“, erklärt die für Laatzen zuständige SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Silke Lesemann. „Unsere Feuerwehren leisten tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung. Mit der Förderung können dringend notwendige Investitionen umgesetzt werden, die die Einsatzfähigkeit nachhaltig stärken.“

Die Bedarfszuweisungen dienen der Unterstützung notwendiger kommunaler Investitionen im Brandschutz. Gefördert werden unter anderem der Neubau, die Erweiterung und Sanierung von Feuerwehrhäusern sowie die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung und Dienst- und Schutzkleidung. Die Förderquote beträgt in der Regel rund 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei größeren Projekten sind Zuschüsse von bis zu 1,6 Millionen Euro möglich.

Lesemann betont: „Der Investitionsbedarf der Kommunen im Brandschutz ist weiterhin hoch. Gerade angesichts steigender Kosten ist diese gezielte Unterstützung wichtig. Mit diesem Geld wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren im Land und das Engagement ihrer Mitglieder nachhaltig gestärkt – das kommt unserer aller Sicherheit zugute.“

Die SPD-Abgeordnete ergänzt: „Es ist richtig und wichtig, dass das Land auch 2026 an der gezielten Unterstützung finanzschwacher Kommunen festhält. So stellen wir sicher, dass notwendige Investitionen nicht an engen Haushaltslagen scheitern – auch hier bei uns in Laatzen.“

Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind ein Instrument des kommunalen Finanzausgleichs nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz (NFAG). Sie werden besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft nachgewiesen haben, um ihre Finanzkraft zu stärken und wichtige Pflichtaufgaben erfüllen zu können.