Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung

Welche Position vertritt die Landesregierung zur Vorverlegung der Vorlesungszeiten?

Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)

Wortlaut der Anfrage

In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung der Semester- und Vorlesungszeiten. Dennoch haben in den Ländern fast alle Hochschulen faktisch gleiche oder zumindest ähnliche Semester- und Vorlesungszeiten. Auf diese Zeiten sind auch die bundeseinheitlichen Auswahlverfahren abgestimmt. Ein Blick auf Partnerländer für den Studierenden- bzw. Wissenschaftleraustausch zeigt, dass international die Taktung der Studienzeiten sehr heterogen ist: Es gibt grundsätzlich die drei Systeme Studienjahr, Semester (Sommer- und Winter- bzw. Frühjahrs- und Herbstsemester) sowie Trimester.

Aus Gründen der internationalen Kompatibilität hält es die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für notwendig, die Semester- und Vorlesungszeiten innerhalb Deutschlands umzustrukturieren und zu harmonisieren. Die HRK verweist dabei auf die Glasgow-Erklärung der European University Association (2005), in der die „Synchronisierung der akademischen Kalender“ zur Erleichterung internationaler Mobilität thematisiert wird.

Bereits in der Vergangenheit hatte die HRK eine Reihe von Vorstößen zur bundesweiten Harmonisierung der Semester- und Vorlesungszeiten unternommen. Zuletzt hat sich die Mitgliederversammlung der HRK in einem Grundsatzbeschluss für die Vorverlegung der Vorlesungszeiten und für eine Umsetzung zum September 2010 ausgesprochen (vgl. Entschließung vom 4. Mai 2007).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Position vertritt sie hinsichtlich der Initiative der HRK, die Vorlesungszeiten dem in Europa und den USA vorherrschenden Muster anzupassen und vorzuverlegen (s. o.)?

2. Wie beurteilt sie die Auswirkungen der Vorverlegung der Semesterzeiten insbesondere für a) Bewerbungsfristen und Auswahlverfahren an niedersächsischen Hochschulen sowie b) den Zeitraum der Abiturprüfungen?

3. Welche Abstimmungsprozesse und Maßnahmen hält sie im Hinblick auf die Semesterterminierung für geeignet, um für Wissenschaftler und Studierende nationale und internationale Mobilität zu erreichen, ohne dass große Zeitverluste in Kauf genommen werden müssen?

Antwort der Landesregierung:

Nach dem Vorschlag der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sollen bundesweit die Semesteranfangszeiten mit denen der Länder harmonisiert werden, die von den deutschen Studierenden hauptsächlich für ein Auslandssemester nachgefragt werden (u. a. Großbritannien, Frankreich, USA). Von einer Veränderung der Semesteranfangszeiten sind viele Bereiche mit betroffen. So erfordert das Vorverlegen des Beginns der Lehrveranstaltungen um vier Wochen z. B. auch ein Vorverlegen des Bewerbungsschlusses, der derzeit am 15. Juli endet, und daraus folgend gegebenenfalls Veränderungen bei den Terminen der Abiturprüfungen. Die Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Struktur des Hochschulwesens“ von Kultusministerkonferenz (KMK) und HRK hat deshalb Schul- und Hochschulseite der KMK und die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen um einen Bericht gebeten. Der Bericht „Harmonisierung der Semesteranfangs- und Vorlesungszeiten“ soll voraussichtlich im Dezember 2008 vorgelegt werden. Danach ist er für eine Entscheidung in der KMK zu bewerten. Dabei ist es unumgänglich, innerhalb der KMK eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, um das angestrebte Ziel der Harmonisierung zu erreichen, ohne die Mobilität von Studienbewerberinnen und -bewerbern innerhalb Deutschlands zu gefährden.

Dies vorangestellt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Landesregierung unterstützt Initiativen, die geeignet sind, die nationale und internationale Mobilität zu verbessern. Dazu sind jedoch alle absehbaren Vor- und Nachteile aufzuzeigen und in ihren Auswirkungen auf Hochschulen, Schulen und ihre Mitglieder zu betrachten und zu bewerten. Zu 2 und 3: Eine Stellungnahme der Landesregierung kann erst nach Vorlage des Berichts und der abschließenden Behandlung in der KMK abgegeben werden. Auch die Landeshochschulkonferenz geht davon aus, dass dies frühestens im Frühjahr 2009 der Fall sein wird.