Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage

der Abgeordneten Daniela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Dr. Gabriele Andretta, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok, Wolfgang Wulf (SPD), eingegangen am 15.08.2008

Welche Maßnahmen will Niedersachsen mit dem Sonderprogramm des Bundes zum Schutz von Denkmälern fördern?

Mit einem Sonderprogramm in Höhe von 40 Mio. Euro fördert der Bund Maßnahmen zum Schutz von Denkmälern. Da Denkmalschutz eigentlich Sache der Länder ist, konzentriert sich die Förderung des Bundes auf dringend anstehende Arbeiten zur Substanzsicherung und Restaurierung an akut gefährdeten Bauten, wenn diese bereits rechtskräftig unter Denkmalschutz stehen.

Das Sonderprogramm unterstützt einmalige Investitionen an Baudenkmälern jeglicher Größe. Die Bundesbeteiligung beträgt pro Maßnahme maximal 50 %, in begründeten Einzelfällen auch mehr. Die diesjährige Frist für das Antragsverfahren war der 1. August 2008.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welcher Förderbetrag steht für das Land Niedersachsen zur Verfügung?

2. Welche Maßnahmen wurden beim Bund zur Förderung durch das Sonderprogramm eingereicht?

3. Welche Kriterien hat die Landesfachbehörde dabei zugrunde gelegt?

4. Welches Bewertungsverfahren wurde angewendet?

5. Inwieweit konnten sich Hauseigentümer für privat genutzte denkmalgeschützte Bauten um Fördermittel bewerben?

6. Inwieweit sind Kommunen bei der Aufstellung der Maßnahmen beteiligt worden?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur - M – 01 420-5/108 - Hannover, den 24.09.2008

Der Bund fördert im Rahmen eines Sonderprogramms des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) Maßnahmen zur Erhaltung gefährdeter Kulturdenkmäler in Höhe von insgesamt 40 Mio. Euro. Die niedersächsische Antragsliste wurde nach Vorarbeiten des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege im MWK nach Prioritäten geordnet und fristgerecht eingereicht.

Die auswählende Expertenkommission beim BKM hat in ihrer Sitzung am 13. und 14. August 2008 zunächst über die Verwendung einer ersten Tranche in Höhe von 20 Mio. Euro entschieden. Die nach Meinung der Expertenkommission förderfähigen Anträge werden dem Staatsminister zur Entscheidung vorgelegt, dann dem Haushaltsausschuss des Bundestages zur Entsperrung der Mittel. Vor dem 4. Quartal können seitens des BKM keine Entscheidungen mitgeteilt werden.

Dies vorangestellt, werden die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Für die einzelnen Bundesländer wurde vonseiten des Bundes vorher kein fester Betrag oder Verteilerschlüssel festgelegt.

Zu 2: Bei folgenden Objekten stehen Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Sanierung an. Die Anträge wurden mit folgender Reihenfolge eingereicht:

1 Welterbe Rammelsberg, Stadt Goslar, Tagesförderstrecke 2 Wie vor, Schornstein 3 Wie vor, Umfassungsmauer 4 Villa Seligmann, Stadt Hannover 5 Schloss Wrisbergholzen, LK Hildesheim 6 Bahnhof Nordstemmen, LK Hildesheim 7 Kommende Lucklum, LK Wolfenbüttel, Wirtschaftsgebäude 8 Wie vor, Kirche 9 Herrenhaus Witzleben, Kloster Hude, LK Oldenburg 10 Steinhaus Bunderhee, LK. Leer 11 Turm der Marktkirche, Stadt Einbeck 12 Kavaliershaus, Stadt Gifhorn 13 Neue Kirche, Stadt Emden 14 Artlandhof Meyer-Lyra, Badbergen, LK Osnabrück 15 Schloss Gödens, LK Friesland 16 Gymnasialkirche, Stadt Meppen 17 Burg Brome, LK Gifhorn 18 Erbhof Thedinghausen, LK Verden 19 Altes Rathaus, Stadt Celle 20 Inselfort Langlütjen I, Wesermündung vor Nordenham 21 Posthalterei (Städt. Museum), Stadt Göttingen 22 Kloster Frenswegen, LK Grafschaft Bentheim 23 Bauernhof Bissendorf, LK Osnabrück 24 Stiftsmauer Stift Obernkirchen, LK Schaumburg 25 Bethlehemkirche, Stadt Hannover 26 Schloss Rastede, LK Ammerland 27 St. Andreaskirche, Stadt Braunschweig 28 Sanatorium Barner, Braunlage, LK Goslar 29 Gulfscheune, Woquard, LK Aurich 30 Wasserschloss Schelenburg, LK Osnabrück 31 Burg Hinta, Hinte, LK Aurich 32 Gräberfeld Friedhof Neuenhausen, Stadt Celle 33 Ev.-Ref. Bergkirche, Stadt Osnabrück 34 Speicher, Stadt Leer

Zu 3: Die Kriterien sind durch den Bund selbst vorgegeben. In dem Eckpunkte-Papier sind genannt: Baudenkmäler, – die das nationale kulturelle Erbe mit prägen, – rechtskräftig unter Denkmalschutz stehen, – akut gefährdet sind und durch vorbeugende oder schadensverhütende Maßnahmen in ihrem Bestand ohne die Förderung des Bundes nicht ausreichend erhalten oder gesichert werden können.

Zu 4: Die durch die Gebietsreferenten des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege benannten Objekte wurden durch intensive Gespräche innerhalb des Landesamtes und nachfolgend innerhalb des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur hinsichtlich ihrer Wertigkeit und Dringlichkeit bewertet.

Zu 5: Zwischen der Bekanntgabe der Modalitäten bei einer Besprechung am 30. April 2008 und dem Abgabetermin am 1. August 2008 lagen drei Monate zur Auswahl der Objekte, Erarbeitung der Antragsunterlagen und Festlegung der Prioritätenliste. Eine Aufforderung zur Bewerbung von Privateigentümern hat deshalb nicht stattgefunden. Vielmehr haben die Gebietsreferenten aufgrund ihrer langjährigen Kenntnisse auch besonders unterstützungsbedürftige privat genutzte Gebäude benannt, wie die Kommende Lucklum, das Herrenhaus Witzleben, die zwei Bauernhöfe im Landkreis Osnabrück, die Schlösser Gödens, Wrisbergholzen, Rastede, Schelenburg und Hinta, die Gulfscheune Woquard, das Inselfort Langlütjen I, das Sanatorium Barner.

Zu 6: Aus dem gleichen Grund wurden auch die Kommunen nicht formell beteiligt. Dennoch sind mehrere Gebäude im Besitz von Kommunen oder juristischen Personen mit wesentlicher kommunaler Beteiligung benannt worden. Zu nennen sind: das Rammelsberg-Museum (Stadt Goslar), das Steinhaus Bunderhee (Ostfriesische Landschaft), der Turm der Marktkirche (z. T. im Besitz der Stadt Einbeck), das Kavaliershaus (Stadt Gifhorn), die Gymnasialkirche Meppen (Landkreis Emsland), die Burg Brome (Landkreis Gifhorn), die ehemalige Posthalterei, jetzt Museum (Stadt Göttingen), das Schloss Thedinghausen (Landkreis Verden) und das Alte Rathaus (Stadt Celle).

Lutz Stratmann