Mündliche Anfrage zum Thema: Wird die Landesregierung eine ordnungsgemäße Beratung des Haushalts 2010 sicherstellen?
Mündliche Anfrage der Abgeordnete
Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)
Wird die Landesregierung eine ordnungsgemäße Beratung des Haushalts 2010 sicherstellen?
Im Mai wurde dem Landtag gemäß § 97 LHO der Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2009 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2007 - vorgelegt. Im Bericht wird kritisiert, dass die Hochschulen die im Niedersächsischen Hochschulgesetz vorgegebenen handels- und landesrechtlichen Bestimmungen zur Erstellung der Jahresabschlüsse überwiegend nicht einhalten. Nach den geltenden Regelungen sind die Hochschulen verpflichtet, ihren Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur vorzulegen. Dieser Vorgabe kamen die Hochschulen in der Mehrzahl der Fälle nicht nach. Bis Ende letzten Jahres lagen dem Landesrechnungshof für das Geschäftsjahr 2007 von den insgesamt 17 geprüften Hochschulen lediglich drei testierte Jahresabschlüsse vor. Für die Geschäftsjahre 2006 standen acht und für 2005 zwei testierte Jahresabschlüsse aus.
Die Jahresabschlüsse dienen dem Zweck, dass die Hochschulen gegenüber dem Landtag sowie der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Verwendung der ihnen gewährten Landesmittel abgeben. Schließlich enthalten sie eine Vielzahl von Informationen, die für die Steuerung und die Kontrolle der Hochschulen relevant sind. Darüber hinaus liefern die Jahresabschlüsse die Grundlage für eine sachgerechte Planung und Steuerung der finanziellen Ausstattung der Hochschulen im Rahmen der Haushaltsberatungen. Ihre Rechenschafts-, Informations- und Planungsfunktion können die Jahresabschlüsse jedoch nur dann erfüllen, wenn sie innerhalb der hochschul- und handelsrechtlichen Zeitvorgaben erstellt und entsprechend ausgewertet werden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie wird sie sicherstellen, dass dem Parlament zur Beratung des Haushaltes 2010 die Jahresabschlüsse aller Hochschulen für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 fristgerecht vorliegen werden?
2. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus der Feststellung im Prüfbericht ziehen, wonach einige Hochschulen fehlende Mittel zur Finanzierung von Investitionen durch Mittel für die Lehre und anderer laufender Aufwendungen ausgeglichen haben?
3. Wie gehen die Ergebnisse der von der Landesregierung durchgeführten Analyse der Jahresabschlussprüfungsberichte 2007 und 2008 in die vom Land in Aussicht gestellte Verlängerung des Zukunftsvertrags, mit der damit verbundenen Festschreibung des Mittelbedarfs der Hochschulen über das Jahr 2010, ein?