Mündliche Anfrage zum Thema: Bricht Ministerpräsident Wulff den Zukunftsvertrag mit den Hochschulen?
<font size=4>Mündliche Anfrage zum Thema: Bricht Ministerpräsident Wulff den Zukunftsvertrag mit den Hochschulen?</font>
der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)
<b>Bricht Ministerpräsident Wulff den Zukunftsvertrag mit den Hochschulen? </b>
Nach drastischen Kürzungen durch das Hochschuloptimierungskonzept (HOK) hatte Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) im Oktober 2005 einen sogenannten Zukunftsvertrag mit den Hochschulen geschlossen und dem Landtag zur Ratifizierung vorgelegt. Darin verpflichtet sich das Land, für die Jahre 2006 bis 2010 Finanzhilfen an die Universitäten, gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung in Höhe der Hochschulkapitel des Haushaltes 2005 in der auf das Jahr 2006 fortgeschriebenen Höhe zur Verfügung zu stellen. Die Hochschulen mussten sich allerdings verpflichten, Besoldungs- und Tarifanpassungen bis 0,8 % je Anpassung selbst zu tragen. § 1 des Vertrages regelt, dass die Hochschulen hierdurch nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere Landesbetriebe. Dieses Schlechterstellungsverbot hat in der Vergangenheit verhindert, dass die Hochschulen anteilig die Tariferhöhungen selbst tragen mussten.
Erstmals in 2009 sollen nun die Hochschulen die Besoldungs- und Tariferhöhungen in Höhe von 0,8 % selbst erbringen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass im Jahr 2009 die Besoldungs- und Versorgungsleistungen den Hochschulen nicht mehr in voller Höhe vom Land erstattet werden? Wenn ja, mit welcher Summe werden die Hochschulen jeweils herangezogen?
2. In welcher Höhe werden jeweils die anderen Landesbetriebe zur Erbringung der Tarif- und Besoldungserhöhungen herangezogen?
3. Plant die Landesregierung, dass die Hochschulen auch im nächsten Jahr die Besoldungs- und Tarifanpassungen bis 0,8 % selbst erbringen müssen?
<b>Antwort der Landesregierung:</b>
Gemäß § 1 a (nicht § 1) des Zukunftsvertrages, der zwischen dem Land Niedersachsen und den niedersächsischen Hochschulen im Jahre 2005 geschlossen wurde, stellt das Land den Universitäten, gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen in staatlicher Verantwortung die Finanzhilfen bzw. Zuführungen für die Jahre 2006 bis 2010 zusammen in Höhe der Summe der bereinigten Ansätze der Hochschulkapitel des Haushaltsjahres 2005 in der auf das Jahr 2006 fortgeschriebenen Höhe zur Verfügung. Dabei werden Besoldungs- und Tarifanpassungen, die netto 0,8 % je Anpassung übersteigen, Beihilfe- und Versorgungsleistungen sowie landesinterne Transferleistungen (z. B. LFN-Nutzungsentgelte) den Hochschulen entsprechend den üblichen Berechnungsverfahren des Landes erstattet. Die Hochschulen haben sich somit verpflichtet, Besoldungs- und Tarifanpassungen bis zur Höhe von netto 0,8 % je Anpassung selbst zu tragen. Im Gegenzug verpflichtete sich das Land u. a., für die Vertragsdauer keine pauschalen Minderausgaben und Bewirtschaftungsauflagen (z. B. Einstellungsstopp und Wiederbesetzungssperren) zum Zweck von Einsparungen oder sonstigen Einschränkungen im Wege der Haushaltswirtschaft zu verfügen.
Die Vertragsparteien haben sich damit nach einer Gesamtschau der eingegangenen Rechte und Pflichten darauf verständigt, dass sie davon ausgehen, dass die Hochschulen durch den in Rede stehenden Eigenbeitrag der Hochschulen an den Besoldungs- und Tarifanpassungen nicht schlechter gestellt werden als andere Landesbetriebe. Andere Landesbetriebe sind, insbesondere wegen fortwährender Konsolidierungserfordernisse des Haushalts, nicht durch einen Vertrag vor Eingriffen geschützt.
Das Land hat den Eigenanteil der Hochschulen bisher lediglich für das Jahr 2009 geltend gemacht und stärkt die Hochschulen damit über die im Zukunftsvertrag eingegangenen Verpflichtungen hinaus.
Dies vorangestellt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Zu 1: Es ist zutreffend, dass die Hochschulen die Besoldungs- und Tarifanpassungen für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 0,8 % entsprechend dem Zukunftsvertrag zu tragen haben. Daraus ergibt sich für die Hochschulen eine Belastung von 7 357 167 Euro. Die Versorgungsleistungen dagegen werden nach wie vor vom Land getragen.
Zu 2: Die übrigen Landesbetriebe sind bislang nicht zur Erbringung der Tarif- und Besoldungserhöhungen herangezogen worden. Dies steht nicht im Widerspruch zum Zukunftsvertrag (vgl. Vorbemerkungen).
Zu 3: Die Landesregierung hat nicht vorgesehen, dass die Hochschulen 2010 die 0,8 % selbst erbringen müssen. Die Zuführungen bzw. Finanzhilfen für 2010 enthalten die kompletten Besoldungs- und Tarifsteigerungen des letzten Tarifabschlusses.