Mündliche Anfrage

Abgeordnete Dr. Silke Lesemann, Daniela Krause-Behrens, Dr. Gabriele Andretta, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok, Wolfgang Wulf (SPD)

Belohnung von ehrenamtlichem Engagement von Studierenden - Folgen den Worten auch Taten?

In der für die 16. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages zwischen CDU und FDP geschlossenen Koalitionsvereinbarung 2008 bis 2013 heißt es: „Talentierte und motivierte junge Menschen wollen wir frühzeitig fördern und deren Bildungschancen erhöhen. Deshalb werden wir neben den sozialverträglich ausgestalteten Studienbeiträgen ein erweitertes Stipendien- und Förderangebot aufbauen: Wir wollen das Stipendienangebot für besonders Begabte stärken, aber auch die finanzielle Situation kinderreicher Familien, Familien mit besonderen Problemlagen verbessern sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement von Studierenden berücksichtigen.“ Nach Auffassung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) widersprechen die Regelungen bezüglich der Ausnahmen und Befreiungen dem Zweck der Erhebung von Studiengebühren, nämlich der Generierung von Mitteln zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen. Soweit soziale Gründe eine solche Befreiung erforderlich machen, liegt es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 im Verantwortungsbereich der Länder, die zusätzlichen Kosten zu tragen.

Wir fragen die Landesregierung:

1.Zu welchem Semester, in welchem Umfang und in welcher Höhe plant die Landesregierung die Erweiterung des Stipendienangebotes?

2.Welche Kriterien müssen für die Landesregierung von Studierenden erfüllt sein, um in die Förderung für Studierende aus kinderreichen Familien, für Studierende aus Familien mit besonderen Problemlagen und in die Förderung von ehrenamtlichem Engagement aufgenommen zu werden?

3.Ist die Landesregierung bereit, den Hochschulen die durch soziale Befreiungsregelungen bedingten Ausfälle von Studiengebühren zu erstatten? Wenn nein, soll das versprochene erweiterte Stipendien- und Förderangebot von den Hochschulen aus Studiengebühren finanziert werden?