Das Land Niedersachsen stellt zusätzliche Mittel in Höhe von rund 627 Millionen Euro für Bau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bereit. Dr. Silke Lesemann, wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt das Investitionsprogramm als wichtiges Signal für den Wissenschaftsstandort Niedersachsen und für gute Studien-, Lehr- und Arbeitsbedingungen.

„Niedersachsen investiert gezielt in die Zukunft seiner Hochschulen. Moderne Gebäude, zeitgemäße Lernräume und eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur sind entscheidend dafür, dass Studierende, Lehrende und Beschäftigte gute Bedingungen vorfinden. Dieses Programm zeigt: Wissenschaft, Bildung und Innovation haben in Niedersachsen einen hohen Stellenwert“, erklärt Lesemann.

Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Sanierungen, moderne technische Ausstattung, Großgeräte, energetische Verbesserungen sowie neue Lern-, Lehr- und Arbeitsräume. Insgesamt umfasst die Maßnahmenliste 143 Projekte, die schrittweise umgesetzt werden sollen.

„Gerade die Sanierung und Modernisierung bestehender Gebäude ist vielerorts dringend notwendig. Wenn Seminarräume, Mensen, Labore, Sanitäranlagen oder technische Anlagen verbessert werden, kommt das unmittelbar bei den Studierenden und Beschäftigten an. Das ist praktische Zukunftspolitik für unsere Hochschulen“, so Lesemann.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Klimaschutz und Energieeffizienz. Unterstützt werden unter anderem neue Heizungs- und Lüftungstechnik, moderne Beleuchtung, Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Umstellung auf klimafreundlichere Energieversorgung. Damit verbindet das Programm Investitionen in Bildung und Forschung mit konkreten Fortschritten beim Klimaschutz. 

Lesemann betont: „Wir müssen die Chancen aus den bereitstehenden Bundesmitteln entschlossen nutzen. Entscheidend ist, dass die Projekte bedarfsgerecht umgesetzt werden und kein Geld verloren geht. Die Hochschulen wissen sehr genau, wo Investitionen besonders dringend gebraucht werden. Deshalb ist es richtig, dass konkrete Maßnahmenlisten Grundlage der Förderung sind.“

Die zusätzlichen Mittel verteilen sich auf zwei Finanzierungswege: Rund 377 Millionen Euro stammen aus der gemeinsamen Bauinitiative von Bund und Ländern, weitere rund 250 Millionen Euro aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz. Für die Mittel gelten unterschiedliche Fristen: Ein Teil muss bis 2030 verausgabt werden, für weitere Maßnahmen ist eine Umsetzung bis 2042 vorgesehen.

„Damit können sowohl kurzfristig notwendige Sanierungen als auch langfristige Modernisierungen finanziert werden. Das stärkt unsere Hochschulen, unsere Forschung und damit auch die Innovationskraft des gesamten Landes“, sagt Lesemann abschließend.