Wie geht es mit der geplanten Einleitung von Asse-Salzlauge in das stillgelegte Sehnder Bergwerk Friedrichshall weiter? Die Sehnder SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Silke Lesemann hatte dazu eine parlamentarische Initiative mit mehreren Fragen in den Landtag eingebracht, die jetzt vom niedersächsischen Umweltministerium beantwortet wurden.

„Auf meinen Wunsch hin hat Umweltminister Stefan Wenzel angeboten, sich bei weiteren Fragen mit Vertretern der örtlichen Bürgerinitiative zu treffen“, berichtet Lesemann. In seiner schriftlichen Antwort erklärt das Ministerium, dass die Asse-GmbH auch noch Alternativen zur Einleitung der Lauge in das Bergwerk prüfe und dem zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) noch kein Zulassungsantrag vorliege. Bisher sei lediglich eine privatrechtliche Einigung zwischen der Asse GmbH und der Firma K+S erzielt worden. „Wir fordern auch die Offenlegung dieser Verträge“, betont Lesemann. Da noch kein Antrag vorliegt, könne das Ministerium auch noch keine Angaben zu möglichen Einleitmengen sowie zur genauen chemischen Zusammensetzung dieser Wässer machen.

Lesemann wollte außerdem wissen, ob die Bevölkerung und die Kommune im Genehmigungsverfahren beteiligt werde. Laut den bestehenden Gesetzen sei dies nicht der Fall, das LBEG werde aber nach Vorlage eines entsprechenden Antrags prüfen, ob von diesem Vorhaben gegebenenfalls andere Behörden in deren Aufgabenbereich sowie Gemeinden als Planungsträger betroffen sind, und diese entsprechend beteiligen.

Weiterhin verweist das Umweltministerium darauf, dass es sich bei der geplanten Verbringung um gesättigte Salzlösungen handele, die bisher zu Flutungszwecken im ehemaligen Kalibergwerk Mariaglück bei Celle entsorgt wurden, was zum Jahresende 2016 abgeschlossen wurde. In den Asse-Lösungen sei radiologisch ausschließlich Tritium messbar, wobei die Messewerte deutlich unter den Grenzwerten für Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung liegen. Das Ministerium betont, dass nur Lösungen angenommen werden dürfen, wenn die Grenzwerte hinsichtlich Tritium und Cäsium-137 nicht überschritten werden. Dies müsse kontinuierlich überwacht werden.

Mit ihrer Anfrage wollte Lesemann außerdem von der Landesregierung erfahren, inwieweit die zuständigen Landesämter zusammenarbeiten und Informationen austauschen, um bestmögliche, nachhaltige und gegebenenfalls alternative Entsorgungsmöglichkeiten zu entwickeln. Das Ministerium erklärt, dass es sich um ein gesetzlich geregeltes Verwaltungsverfahren handele und den Behörden kein eigenständiges Gestaltungs- und Initiativrecht zustehe. Bergrechtlich sei das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie verantwortlich, für die Überwachung nach Atom und Strahlenschutzrecht das Bundesamt für Entsorgungssicherheit.

Die Antwort der Landesregierung im Wortlaut finden Sie hier:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/antwort-auf-die-muendliche-anfrage-zu-einleitung-von-salzlauge-aus-der-schachtanlage-asse-in-das-stillgelegte-kalibergwerk-bergmannssegen-hugo-157915.html