Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung

Wie ernst nimmt die Landesregierung die Beteiligung von Studierenden bei der Verwendung von Studiengebühren?

Abgeordnete Jutta Rübke, Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)

Wortlaut der Anfrage:

Presseberichten war zu entnehmen, dass an der Universität Hildesheim per Senatsbeschluss die studentische Mitbestimmung bei der Verwendung der Studiengebühren in der Studienbeitragskommission abgeschafft wurde. „Der Konflikt schwelt bereits seit dem Herbst. Es geht um eine Lehrkraft für Deutsch, die das Präsidium einstellen und aus Gebühren bezahlen will. Die Studenten halten nichts davon, denn sie finden, für Lehrpersonal müsse grundsätzlich das Land aufkommen.“ So schilderte die Hildesheimer Zeitung vom 26. März 2009 die Hintergründe für die Abschaffung der studentischen Mitbestimmung in der Studienbeitragskommission. Damit haben Hildesheimer Studierende keine Mitbestimmungsmöglichkeiten mehr über die Verwendung ihrer Studiengebühren.

Dieses Vorgehen der Universität Hildesheim steht im Widerspruch zur Zusage der Landesregierung, Studierende an der Verwendung der von ihnen bezahlten Gebühren zu beteiligen. So werden in dem Schreiben des Wissenschaftsministers Lutz Stratmann vom Januar 2007 zum Thema Studiengebühren Studentinnen und Studenten sogar bestärkt, „Ihre Einflussmöglichkeiten bei der Verwendung der Studienbeiträge intensiv zu nutzen“. Und auch im Schreiben vom 4. Juli 2007 zum Thema Verwendung der Studienbeträge in Niedersachsen ermuntert Wissenschaftsminister Lutz Stratmann die Studierenden, „sich gemeinsam mit Ihren Lehrenden aktiv an den Diskussionen zur Verwendung der Studienbeiträge zu beteiligen“.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Abschaffung der Mitbestimmung der Studierenden bei der Verwendung von Studiengebühren?

2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Lehrpersonal grundsätzlich vom Land und nicht aus den Studiengebühren zu zahlen ist? Wenn nein, aus welchem Grund?

3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die in den o. g. Schreiben des Wissenschaftsministers gewollte aktive Beteiligung von Studierenden sicherzustellen?

Antwort der Landesregierung:

Einnahmen aus Studienbeiträgen haben die Hochschulen nach § 11 Abs. 1 Satz 5 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes zu verwenden, um insbesondere das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern. Daneben können diese Einnahmen auch für die Gewährung von Stipendien verwendet werden. Nachdem die Einführungsphase der Studienbeiträge abgeschlossen ist und die Hochschulen einige Erfahrungen mit der Verwendung der eingenommenen Mittel gewonnen haben, werden mittlerweile ca. 85 bis 90 % der Jahreseinnahmen zeitnah im Sinne der gesetzlichen Vorgaben verwendet. Bei vielen Anlässen, insbesondere aber mit dem Schreiben des Ministers für Wissenschaft und Kultur an den Vorsitzenden der Landeshochschulkonferenz vom 4. Juli 2008 - Az.: 22 B. 5 - 70 006 - 114 -, sind die Hochschulen auf die besondere Bedeutung der Teilhabe der Studierenden an den Entscheidungen über die Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen hingewiesen worden. Die Hochschulen wurden dabei aufgefordert, neben einer rein verfahrensmäßigen Einbeziehung Studierender eine offensive Informationspolitik zu betreiben und z. B. auch Ideenwettbewerbe auszuloben.

Die Studierenden werden an allen Hochschulen in Niedersachsen an Entscheidungen über die Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen beteiligt und nehmen die ihnen gegebenen Möglichkeiten engagiert wahr. Die endgültige Entscheidung hierüber muss aber beim Präsidium liegen, das die Verantwortung für die Hochschulfinanzen hat. Kommt es an einzelnen Hochschulen zu einer Situation, in der ein Einvernehmen zwischen Studierenden und Präsidium nicht zu erzielen ist, etwa weil die Studierenden eine rechtswidrige Verwendung der Mittel verlangen (z. B. Rückzahlung an die Studierenden) oder eine gesetzlich angelegte und gewünschte Verwendung kategorisch ablehnen (z. B. Verwendung für hauptberufliches Personal), hat das Präsidium in eigener Verantwortung zu entscheiden.

Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Mitbestimmung der Studierenden bei der Verwendung von Einnahmen aus Studienbeiträgen ist nach wie vor gewünscht und keinesfalls abgeschafft.

Zu 2: Die staatliche Finanzierung der Hochschulen und damit auch des Lehrpersonals ist durch den Zukunftsvertrag gesichert. Die Einnahmen aus Studienbeiträgen sind zusätzliche Mittel. Aus Studienbeiträgen kann auch haupt- und nebenberufliches Lehrpersonal finanziert werden, weil nur so das gesetzlich ausdrücklich geregelte Ziel der Verbesserung der Betreuungsrelationen zu erreichen ist.

Zu 3: Die Hochschulen sind - wie oben bereits dargelegt - selbst sehr interessiert daran, die Studierenden in die Entscheidungsprozesse zur Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen einzubeziehen und praktizieren dies auch. Das MWK wird sie darin weiterhin unterstützen und auf eine Intensivierung hinwirken.