Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung

Welche Auswirkungen hat die Umbenennung der MigrationsErstBeratung (MEB) in Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)?

Abgeordnete Klaus-Peter Bachmann, Ulla Groskurt, Dr. Silke Lesemann, Sigrid Leuschner, Claus Peter Poppe, Stefan Schostok, Brigitte Somfleth (SPD)

Die Nachricht, dass die MigrationsErstBeratung nunmehr unter neuem Namen (und Programm?) firmiert, macht bei den Trägern die Runde. Wir werden verstärkt darauf angesprochen, ob diese Umbenennung bereits offiziell ist, deswegen auch eine (sofortige?) Umbenennung der Beratungsstellen vor Ort erfolgen soll oder muss, und welche weiteren Folgerungen mit der Umbenennung in Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer verbunden sein werden.

Aus zuwendungsrechtlichen Gründen ist daher eine Klärung notwendig, inwieweit Regelungen der Zuwendungsbescheide, der Weiterleitungsverträge und weitere Grundlagen des Programms, insbesondere Verabredungen zur Nachqualifizierung, fortbestehen oder geändert werden müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen erfolgt die Umbenennung, und wann tritt oder trat sie in Kraft?

2. Welche Auswirkungen hat die Umbenennung für die Träger der Beratungsstellen?

3. Können die Migrationsberatungsstellen zukünftig alle Migrantinnen und Migranten - auch im Sinne der nachholenden Integrationsberatung - beraten, oder ist die Tätigkeit weiterhin auf die Migrationserstberatung beschränkt?

Antwort der Landesregierung:

Bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen spielen besondere Beratungsdienste eine wichtige Rolle. Die bei den Kommunen angesiedelten allgemeinen Beratungsdienste im Rahmen der Daseinsvorsorge sind nicht speziell darauf ausgerichtet, insbesondere Neuzuwanderern, aber auch Bestandsausländern mit Integrationsdefiziten ausreichend Hilfestellung im Integrationsprozess zu geben. Integrationsarbeit kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn die Angebote aufeinander abgestimmt sind und eine systematische Verzahnung gewährleistet ist. Seitens des Landes Niedersachsen wurde hierzu die Kooperative Migrationsarbeit (KMN) entwickelt und damit alle wichtigen Beratungsangebote für Zugewanderte unter einem Dach zusammengefasst. Die KMN ist ein nahezu flächendeckendes landesweites Beratungsnetzwerk, dem Fachdienste der Migrations- und Integrationsberatung angehören. Ihre wichtigsten Säulen sind das Landesprogramm Integrationsberatung, die kommunalen Leitstellen Integration sowie die Beratungsdienste des Bundes; dazu gehören die bisherige Migrationserstberatung (MEB) und die Jugendmigrationsdienste.

Das Land Niedersachsen fördert seit 2001 das Beratungsangebot sowohl zur Verbesserung der rechtlichen, sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Migrantinnen und Migranten sowie Deutschen ausländischer Herkunft als auch zur Prävention gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung nach der Richtlinie Integration (Erl. d. MI vom 20. September 2006, Nds. MBl. S. 970). Auf Grundlage dieser Richtlinie werden gegenwärtig 48 Beratungsstellen mit umgerechnet rund 29 Vollzeitstellen bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege und bei örtlichen Vereinen sowie Migrantenselbstorganisationen gefördert.

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, diese Integrationsberatungsstellen mit den Beratungsangeboten des Bundes abzustimmen. Während sich die MEB nach dem bisherigen Konzept vornehmlich an Neuzuwanderer richtete und die JMDe für junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren zuständig sind, richtet sich das Angebot der Integrationsberatung des Landes im Wesentlichen an Migrantinnen und Migranten mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht, die bereits länger als drei Jahre hier leben.

Das Land Niedersachsen ist bestrebt, die Beratungssysteme Migrationserstberatung - MEB - und Integrationsberatung (Landesprogramm) aufeinander abzustimmen. Ziel ist dabei die Sicherstellung eines Beratungsangebots sowohl für Neuzuwanderer als auch für bereits hier lebende Migrantinnen und Migranten. Da aber für Niedersachsen ein flächendeckendes Erstberatungsangebot durch die MEB nicht realisiert werden kann, ist es erforderlich, auch das Landesprogramm in die Erstberatung einzubeziehen. Eine wichtige Zielrichtung einer Zusammenarbeit ist die Vermeidung von „weißen Flecken“ in der Migrationsberatung.

Mit der KMN hat Niedersachen ein Instrument entwickelt, das sowohl den individuellen Eingliederungsprozess der Zugewanderten unterstützt als auch die Rahmenbedingungen für Integration verbessert. Die KMN bündelt und systematisiert Integrationsaktivitäten und gestaltet sie dadurch effektiver. Dieser auf Langfristigkeit und Kontinuität angelegte Dienst ist sowohl für die Umsetzung des Handlungsprogramms Integration als auch für das Zuwanderungsgesetz unverzichtbar.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Die Zuständigkeit für die bundesfinanzierten Beratungsstellen liegt allein beim Bund. Aus welchen Gründen eine Umbenennung des Beratungsdienstes erfolgt ist, welche Auswirkungen die Umbenennung auf die Träger der Beratungsstellen hat und inwieweit sich die Tätigkeit der Beratungsstellen hierdurch verändert, obliegt allein dem Verantwortungsbereich des Bundes.