Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage

der Abgeordneten Stefan Politze, Sigrid Leuschner, Heiner Aller, Dr. Silke Lesemann, Stefan Schostok (SPD), eingegangen am 02.06.2008

Wie geht es weiter mit den Ganztagsschulen in Hannover?

In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom Mittwoch, den 7. Mai 2008, befand sich unter der Überschrift „Seid immer nett zueinander“ der Bericht über einen Besuch des Ministerpräsidenten Wulff in der Albert-Schweitzer-Grundschule in Hannover-Linden. Dem Artikel nach zeigte sich der Ministerpräsident von dem Profil der Schule, einer Ganztagsschule, begeistert.

Das Schulprofil umfasst zwei wesentliche Bestandteile. Zum einen ist dies die Integration von Hortkindern, zum anderen das Prinzip der Stadtteilschule, die von der Landeshauptstadt Hannover mit nicht unerheblichen finanziellen Mitteln unterstützt wird.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Worin liegen die Gründe, dass die Genehmigung der Hortintegration seitens der Landesbehörden über 18 Monate gebraucht hat und mit hohen Auflagen verbunden war?

2. Im oben genannten Artikel begrüßt der Ministerpräsident den Ausbau von Schulen mit Ganztagsschulstatus. Wann ist mit einem weiteren zügigen Ausbau von Ganztagsschulen in Hannover zu rechnen?

3. Wann kann der Schulträger, die Landeshauptstadt Hannover, damit rechnen, dass das von ihr am Beispiel dieser Schule eingeführte Prinzip der Stadtteilschule in naher Zukunft als besonderes pädagogisches Prinzip anerkannt wird und die Schulen zukünftig eine finanzielle Förderung durch das Land erhalten werden?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Kultusministerium

Die Grundlage des Modellprojekts Schulkinderbetreuung als Kooperation zwischen Jugendhilfe und der Albert-Schweitzer-Schule sowie Vernetzung mit anderen freien Trägern im Stadtteil Hannover-Linden ist die Errichtung der Ganztagsschule an der Albert-Schweitzer-Schule. Mit Schreiben vom 02.07.2004 wurde für die Schule die Genehmigung zur Errichtung der Ganztagsschule erteilt. Seit 2007 steht der Schule der vollständige Ganztagszuschlag zur Verfügung; auf diesem Weg erhält die Schule zurzeit 64 zusätzliche Lehrerstunden für den Ganztagsbetrieb.

Die Landesregierung begrüßt den Weg, den die Schule und die außerschulischen Institutionen gegangen sind, um für Kinder des Stadtteils ein umfassendes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot an einem Ort zu schaffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Genehmigung des Modellvorhabens zur Schulkinderbetreuung an der Albert-Schweitzer-Schule erfolgte mit Wirkung vom 01.08.2007 für einen Zeitraum von 4 Jahren. An dem Modellvorhaben sind vonseiten der Jugendhilfe neben der Stadt Hannover zwei kirchliche Träger von Kindertagesstätten und ein Elternverein beteiligt. Vor diesem Hintergrund waren im Rahmen des Erlaubnisverfahrens die verschiedenen Interessenlagen der einzelnen Träger zu berücksichtigen. Dieser Prozess gestaltete sich schwierig und langwierig, er bedurfte zahlreicher Abstimmungsgespräche mit den einzelnen Trägern, insbesondere auch mit der Stadt Hannover.

In der Betriebserlaubnis wurden die Rahmenbedingungen festgeschrieben, die im Rahmen der Abstimmungsgespräche mit der Stadt Hannover und den verschiedenen Trägern vereinbart worden waren. Neben der Struktur des Modellvorhabens geht es dabei insbesondere um die personelle Besetzung des Jugendhilfebereichs während der Modellphase, die Wahrnehmung der Leitungsfunktion für den aus vier verschiedenen Trägern zusammengesetzten Jugendhilfebereich sowie um die wissenschaftliche Begleitung. Eine Festlegung von Rahmenbedingungen war für die anspruchsvolle Aufgabe der Erprobung einer Zusammenarbeit von Fachkräften der Jugendhilfe, der Schule und von Kooperationspartnern aus dem Stadtteil zwingend erforderlich.

Zu 2: In Niedersachsen können Schulen, Schulträger oder Elternvertretungen Anträge auf Genehmigung zur Errichtung von Ganztagsschulen stellen. Die Entwicklung der Anzahl der Ganztagsschulen ist somit abhängig davon, welcher Bedarf in den einzelnen Regionen vom Schulträger, den Schulen und den Erziehungsberechtigten gesehen wird. In der Stadt Hannover gibt es zum 01.08.2008 28 Ganztagsschulen verschiedener Schulformen. Es liegen keine weiteren genehmigungsfähigen Anträge vor, sodass das Land auch keine Genehmigungen aussprechen kann und damit die Ausweitung der Anzahl der Ganztagsschulen befördern kann.

Zu 3: Stadtteilschule ist ein pädagogischer Begriff, dem keine einheitliche Definition zugrunde liegt. An verschiedenen Standorten werden unter diesem Begriff unterschiedliche Organisationsformen der Zusammenarbeit von Schulen und außerschulischen Institutionen entwickelt und gepflegt. Es ist nicht beabsichtigt, die Vielfalt der Zusammenarbeit der Institutionen und der Personen durch definierende Vorgaben einzugrenzen. Alle Ganztagsschulen verfügen über zusätzliche personelle Ressourcen, die sie nutzen können, um mit außerschulischen Partnern zu kooperieren. Das Modellvorhaben endet am 01.08.2011. Ergebnisse sind daher frühestens nach Ablauf dieses Zeitraums zu erwarten. Eine Entscheidung darüber, ob und inwieweit dieses Modell dann auf andere Schulen übertragbar ist und wie dann eine finanzielle Förderung durch das Land aussehen kann, ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

In Vertretung Peter Uhlig