Kleine Anfrage mit Antwort

der Abgeordneten Marco Brunotte, Heinrich Aller, Wolfgang Jüttner, Dr. Silke Lesemann, Sigrid Leuschner, Stefan Politze und Stefan Schostok (SPD), eingegangen am 13.05.2009

Wortlaut der Kleinen Anfrage

Kinderschutz à la CDU und FDP: Welche Auswirkungen hat das geplante Landesgesetz zum verbindlichen Einladungswesen auf die Kinder- und Jugendhilfe der Region Hannover und der 21 Mitgliedskommunen Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hannover, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf?

Nach wiederholten Ankündigungen hat die Landesregierung am 10. Dezember 2008 dem Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen (Drs. 16/755) zur Beratung vorgelegt. Der Entwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf Bestimmungen für ein sogenanntes verbindliches Einladungswesen für die von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Früherkennungsuntersuchungen. Gleich nach Vorlage des Entwurfs geriet dieser in die Kritik. Insbesondere wird - wie zuletzt in der Anhörung des Sozialausschusses des Landtages am 10. März 2009 - von zahlreichen Experten und Praktikern massiv bezweifelt, dass das geplante Gesetz tatsächliche Fortschritte für den Kinderschutz bringt. Das Land stehle sich aus der Verantwortung nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! - So sammle das Land in einem bürokratischen Prozess lediglich die Adressen säumiger Eltern ein und überlasse es dann den kommunalen Jugendämtern, wie sie mit den Adressen umgingen. Zusätzliche Mittel verweigere das Land den Jugendämtern, obwohl schon heute die Jugendhilfeeinrichtungen zahlreicher Landkreise und Städte an der Kapazitätsgrenze arbeiteten.

Wir fragen deshalb die Landesregierung:

1. Wie hat sich vom Jahr 2000 bis heute die personelle Situation in der aufsuchenden Kinder- und Jugendhilfe - aufgeschlüsselt nach ambulanten und stationären Maßnahmen - in der Region Hannover und den 21 Mitgliedskommunen Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hannover, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf entwickelt (bitte jeweils getrennt nach Region Hannover und den einzelnen Mitgliedskommunen aufschlüsseln)?

2. Wie haben sich vom Jahr 2000 bis heute die Kosten in der aufsuchenden Kinder- und Jugendhilfe - aufgeschlüsselt nach ambulanten und stationären Maßnahmen - in der Region Hannover und den 21 Mitgliedskommunen Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hannover, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf entwickelt (bitte jeweils getrennt nach Region Hannover und den einzelnen Mitgliedskommunen aufschlüsseln)?

3. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden vom Jahr 2000 bis heute - bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren - durch ambulante oder stationäre Maßnahmen der aufsuchenden Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover und den 21 Mitgliedskommunen Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hannover, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf erreicht (bitte jeweils getrennt nach Region Hannover und den einzelnen Mitgliedskommunen aufschlüsseln)?

4. Wie viele Adressen von nicht am verbindlichen Einladungswesen teilnehmenden Eltern entfallen nach Auffassung der Landesregierung auf die Region Hannover und die 21 Mitgliedskommunen Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hannover, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf (bitte jeweils getrennt nach Region Hannover und den einzelnen Mitgliedskommunen aufschlüsseln)?

5. Wie viele Adressen von nicht am verbindlichen Einladungswesen teilnehmenden Eltern entfallen nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände auf die Region Hannover und die 21 Mitgliedskommunen Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hannover, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf (bitte jeweils getrennt nach Region Hannover und den einzelnen Mitgliedskommunen aufschlüsseln)?

6. Mit welchem finanziellen und personellen Mehraufwand muss in der Region Hannover und den 21 Mitgliedskommunen Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hannover, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf gerechnet werden, um die in Frage 4 und 5 genannten zusätzlichen Fälle im Sinne des SGB VIII zu bearbeiten (bitte jeweils getrennt nach Region Hannover und den einzelnen Mitgliedskommunen aufschlüsseln)?

7. Wer gleicht diesen zu erwartenden finanziellen Mehraufwand der Region Hannover und den 21 Mitgliedskommunen Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hannover, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf aus (bitte jeweils getrennt nach Region Hannover und den einzelnen Mitgliedskommunen aufschlüsseln)?

8. Ist der in Frage 6 genannte zusätzliche Aufwand in der Region Hannover und den 21 Mitgliedskommunen Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hannover, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf mit dem schon vorhandenen Personal abzudecken, oder wie viel zusätzliches Personal müsste dafür in der Region Hannover und den 21 Mitgliedskommunen Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hannover, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf eingestellt werden (bitte jeweils getrennt nach Region Hannover und den einzelnen Mitgliedskommunen aufschlüsseln)?

9. Lösen die in den vorhergehenden Fragen genannten Sachverhalte nach Auffassung der Landesregierung die Konnexität gemäß Artikel 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung aus?


Antwort der Landesregierung

Siehe PDF-Download