Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 4. Februar 2011
Schünemann prüft Verbot von Burkas
Hannover. Innenminister Uwe Schünemann strebt ein generelles Verbot von Burkas und anderen Verschleierungen im öffentlichen Dienst an. Der CDU-Politiker kündigte gestern an, eine entsprechende Vorschrift in das niedersächsische Beamtengesetz einfügen zu wollen, da es im Bundesbeamtenrecht keine entsprechende Verbotsverfügung gebe. Die Verbotsregelung müsste in einem zweiten Schritt auch auf die anderen Beschäftigten übertragen werden, sagte der Innenminister. Über ein verändertes Beamtengesetz müsste der Landtag befinden. Allerdings meldet der Koalitionspartner, die FDP, Bedenken an. Deren innenpolitischer Sprecher, Jan-Christoph Oetjen, warnte vor einer reinen Symbolpolitik: „Der Großteil der muslimischen Frauen lehnt eine Komplettverschleierung ohnehin ab, die Burka-Debatte geht an der Lebenswirklichkeit in deutschen Ämtern vorbei.“ Dessen ungeachtet will Minister Schünemann die Debatte weiterführen, die in Deutschland das Land Hessen eröffnet hatte. In Frankfurt arbeitete eine Muslima im Rathaus, die nach ihrer Elternzeit voll verschleiert in ihren Job zurück wollte, jetzt jedoch aufgab und kündigte. In Hannover gab es einen ähnlichen Fall. Hier war eine Büchereiangestellte in den Innendienst versetzt worden, nachdem sie die Burka nicht ablegen wollte. Schünemann bezeichnete dies als eine „Notlösung“, die „integrationspolitisch nicht zielführend“ sei. Burkas hätten im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Gegen eine Vollverschleierung von Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes haben sich gestern alle Landtagsfraktionen ausgesprochen, wobei Schünemanns Verbotsvorschlag nur bei den Linken auf klare Ablehnung stieß, während SPD, Grüne und FDP für eine differenzierte Betrachtung warben.
„Die Komplettverschleierung einer öffentlichen Angestellten überfordert die Toleranz“, sagte Silke Lesemann von der SPD – ein Argument, das auch Integrationsministerin Aygül Özkan (CDU) benutzte. FDP-Mann Oetjen argumentierte, dass sich der liberale Rechtsstaat nicht in Bekleidungsfragen einmische. Aber bereits jetzt werde bei Prüfungen in Schulen, vor Gericht oder in öffentlichen Versammlungen verlangt, dass die Bürger „Gesicht zeigen“.