Oberirdische Höchstspannungsleitungen sind für die Unternehmen zunächst rein investiv kostengünstiger, da sie die Mehrkosten, die eine Erdverkabelung mit sich bringen würde, auf die Allgemeinheit abwälzen: Nur beispielhaft sei hier genannt: Wertverlust von Immobilien und Grundstücken, Einschränkungen von Stadtentwicklungen auch durch Flächenverbrauch, Belästigung durch 50-Hz-Brummen…

Stellt man die höheren Herstellungskosten für Erdverkabelung jedoch ins Verhältnis zur viel längeren Lebensdauer einer unterirdischen „Gasisolierten Leitung“ (GIL) kommt man schon zu einer ganz anderen Rechnung. Dazu kommt, dass bei einer GIL auf einer Länge von 60 Km jährlich rund 13 Mio € durch weniger Energieverlust und dadurch „fast nebenbei“ auch noch rund 100.000 Tonnen Kohlendioxyd einspart werden. Vor diesem Hintergrund ist noch viel weniger zu verstehen, warum in Deutschland überhaupt noch Freileitungen genehmigt und gebaut werden.

Auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion wurde im Dezember 2007 das Niedersächsische Erdkabelgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde erstmalig rechtlich die Möglichkeit geschaffen, die Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen vorzuschreiben.

Im August 2009 trat dann das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) des Bundes in Kraft. Dieses Gesetz sieht leider lediglich eine „Kann-Bestimmung“ für Erdkabel auf 380 KV-Ebene im Rahmen von vier Pilotprojekten vor und fällt somit hinter die Vorschriften des niedersächsischen Gesetzes zurück.

Der Gesetzgeber hat mit dem Bundesgesetz zum Energieleitungsausbau den Netzbetreibern die freiwillige Möglichkeit zur Erdverkabelung eingeräumt.
Folglich muss man nun feststellen, dass die geplante Höchstspannungstrasse vom niedersächsischen Wahle zum Umspannwerk Mecklar in Hessen in den Planungsunterlagen keinerlei Erdverkabelung vorsieht.

Die SPD-Fraktion lässt derzeit bei Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Nds. Landtags prüfen, ob und in welchem Umfang das Land im Spannungsfeld zwischen Bundes- und Landesgesetzen noch rechtliche Regelungskompetenz und Handlungsspielraum hat, um eine Erdverkabelung durchzusetzen.