Dr. Silke Lesemann, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Wissenschaft, Kultur und Innovation der SPD-Landtagsfraktion, hat während der jüngsten Landtagssitzung zum Tagesordnungspunkt 12 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes" gesprochen. Hier die Rede im Wortlaut - es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren!

Die Sanierung der Universitätskliniken in Göttingen und in Hannover ist ein wesentliches Projekt dieser Legislaturperiode. Bei der Sicherung der Krankenversorgung und Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten hat die Universitätsmedizin eine ganz besondere Bedeutung. Deshalb ist es richtig, dass diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen den bereits in der letzten Wahlperiode begonnenen Weg weiter beschreiten und die Sanierung von MHH und UMG umsetzen werden; denn nur so können die Versorgung schwerstkranker Menschen und die medizinische Versorgung und Forschung auf höchstem Niveau sichergestellt werden.

Der Landtag hat deshalb ein Sondervermögen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro aufgelegt, damit diese Bauprojekte realisiert werden können. Mit dem Beschluss für neue Steuerungs- und Überwachungsaufgaben und der Gründung einer Dachgesellschaft mit zwei rechtlich selbstständigen Baugesellschaften hat das Land einen weiteren Schritt zur Umsetzung dieser Milliardeninvestitionen getan.

Um die umfangreichen Investitionen für Sanierung und Neubau an unseren Universitätskliniken UMG und MHH zu realisieren, muss allerdings das Niedersächsische Hochschulgesetz geändert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst im Wesentlichen zwei Änderungen. Er ermöglicht den beteiligten Hochschulen in der Grundordnung die Berufung eines weiteren Vorstandsmitglieds. Außerdem schafft er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umwandlung der bisherigen Teilstudienplätze der Universitätsmedizin Göttingen in Vollstudienplätze. Beginnend vom Wintersemester 2020/21 und aufwachsend soll die vereinbarte Studierendenzahl für die patientenbezogene Ausbildung um 30 Plätze je Semester - also 60 pro Jahr - erhöht werden. Wir wollen so dem Ärztemangel begegnen. Dies ist ein wichtiger Baustein für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Niedersachsen.

Für die Kooperation mit einem Klinikum - hier denken wir insbesondere auch an das Klinikum in Braunschweig - bedarf es einer besonderen Regelung. Den Usancen entsprechend, haben wir eine Anhörung in mündlicher und auch schriftlicher Form durchgeführt. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten für die zügige, gleichwohl gründliche Beratung, besonders aber bei Frau Brüggeshemke vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst.

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wurde mit wenigen Änderungen bzw. Klarstellungen im federführenden Ausschuss zur Annahme empfohlen. Damit wird im Wesentlichen den Vorschlägen des GBD gefolgt.

Dieser Gesetzentwurf stellt die Weichen für die Zukunft der medizinischen Versorgung in unserem Bundesland. Ich bitte Sie daher um Zustimmung.