Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport investiert insgesamt 10,65 Millionen Euro für den Erhalt und die Verbesserung des Brandschutzes in Kommunen. Über die sogenannten Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben können sich 14 besonders finanzschwache Kommunen in ganz Niedersachsen freuen, die damit Baumaßnahmen umsetzen, Feuerwehrfahrzeuge beschaffen oder ihre Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen verbessern können.

Eine der 14 Kommunen ist die Stadt Laatzen: Sie erhält 1,65 Millionen Euro für den Bau der gemeinsamen Feuerwache für die Ortschaften Gleidingen und Rethen. „Ich freue mich sehr, dass die SPD-geführte Landesregierung der Stadt Laatzen unter die Arme greift“, erklärt Dr. Silke Lesemann, die für Laatzen zuständige SPD-Landtagsabgeordnete.

Der Bau der gemeinsamen Feuerwache kostet voraussichtlich rund 5,3 Millionen Euro. „Das Innenministerium will mit diesem sehr sinnvoll angelegten Geld vor allem auch die ehrenamtlich getragenen Strukturen der Feuerwehren stärken. Ohne sie gäbe es keinen flächendeckenden Brandschutz in Niedersachsen, darum müssen wir alles dafür tun, die Strukturen und Voraussetzungen in der Fläche nachhaltig abzusichern“, so Lesemann.

Für die gemeinsame Wache wurde im August der Grundstein gelegt und im Oktober hatten die beiden Wehren gemeinsam ein Richtfest gefeiert. Übergeben werden soll sie voraussichtlich im Juli dieses Jahres. „Dieser Bau war notwendig: Die Feuerwehrhäuser der beiden Wehren waren einfach zu klein - es gab nicht einmal richtige Umkleidekabinen für die Aktiven“, betont Lesemann.

Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft unter Beweis gestellt haben. Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können als Finanzierungshilfen unter anderem für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.