Wie hoch ist der tatsächliche Grenzwert der Laugen, wie kann sichergestellt werden, dass keine anderen Wässer aus der Asse in das stillgelegte Sehnder Bergwerk Friedrichshall eingeleitet werden, und lässt sich eine Gesundheitsgefährdung ausschließen? Diese und 13 weitere Fragen der örtlichen Bürgerinitiative „Assewasser-nein-Danke“ hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in einem Schreiben an die Sehnder SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Silke Lesemann beantwortet.

Eingereicht wurde dieser Fragenkatalog nach einem Gespräch der Initiative und Lesemann mit Umweltminister Stefan Wenzel (a.D.) im Oktober. „Ich bedanke mich für die ausführlichen Antworten des Ministeriums. Der neue Umweltminister Olaf Lies hat mir versichert, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen“, sagt Lesemann. Wie das Ministerium in seiner schriftlichen Antwort erklärt, soll der gesetzlich geltende Wert für Tritium in Höhe von 10.000 Bq/l bei allen eingeleiteten Laugen deutlich unterschritten werden, da. die Betreiberin der Schachtanlage Asse ll, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), und die Eigentümerin des Bergwerks, K+S Aktiengesellschaft, die deutlich strengere Trinkwasserverordnung anwenden wollen. Gemäß dieser Verordnung beträgt der Grenzwert 100 Bq/l.

Weiterhin macht sich die BI Sorgen, dass auch andere Wässer aus der Asse in das Bergwerk eingeleitet werden könnten. Die BGE werde die Lösungen laut Umweltministerium kontinuierlich mithilfe von Probeentnahmen kontrollieren und der Transport erfolge in einem geschlossenen System mit verplombten Kesselwagen, so dass gewährleistet sei, dass lediglich kontrollierte Laugen das Bergwerk erreichen. Das Ministerium weist außerdem darauf hin, dass der frühere Betreiber der Schachtanlage Asse ll, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), bei der Aufnahme der Einleitungen von Salzwässern in das ehemalige Kalibergwerk Mariaglück im Landkreis Celle den örtlichen Bürgerinitiativen die Möglichkeit gegeben hatte, die abgegebenen Chargen selbst und auf Kosten des BfS von unabhängigen Gutachtern überprüfen lassen zu können. Dies habe zum Vertrauen und zur Akzeptanz in der Region beigetragen.

Eine weitere Sorge der BI: Kann eine Gesundheitsgefährdung langfristig ausgeschlossen werden? Da die eingeleiteten Wässer radiologisch unbedenklich sein müssen, sei laut Ministerium sichergestellt, dass keine gesundheitliche Gefahr durch Radioaktivität bestehen würde. Auch die Befürchtung der BI, wonach das Bergwerk zu einer Deponie werden könnte, sei unbegründet. Die Einleitung von Zutrittslösung aus der Asse, die radiologisch frei gemessen ist, sei keine Beseitigung von Abfall im Sinne einer Deponierung, sondern eine Verwertung bergbaulicher Abfälle zum Zwecke der Flutung und damit der Stabilisierung des Grubengebäudes. Ein stillgelegtes Salzbergwerk mit Salzwasser statt mit Süßwasser zu fluten, habe den Vorteil, dass sich weniger Salz im Bergwerk löse und damit weniger neue Hohlräume entstünden, die ebenfalls geflutet werden müssen, um die Sicherheit des Grubengebäudes zu erhöhen. Deshalb sei die Nutzung von gesättigter Salzlösung als Ersatz von Süßwasser sowohl ökologisch sinnvoll, als auch gebirgstechnisch besonders geeignet, schreibt das Ministerium.

Alle Antworten des Umweltministeriums auf den Fragenkatalog der Bürgerinitiative können Sie hier herunterladen.