Der niedersächsische Landtag hat heute über das Thema Digitale Lehre an Hochschulen gesprochen. Für die SPD-Fraktion im Landtag ist das Thema sehr wichtig, Dr. Silke Lesemann, die wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, sprach im Plenum zu diesem Tagesordnungspunkt.

---- es gilt das gesprochene Wort ---

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren!
Der digitale Wandel stoppt nicht vor den Toren der Hochschulen. Sie ist aber auch weit mehr als die medial aufbereitete Didaktik, sondern verändert die Anforderungen in jedem Fachgebiet und das Profil der künftigen Fach- und Führungskräfte. Wissenschaft ist durch Forschung und Entwicklung, durch die Schaffung großer freier Datenmengen und durch einen internationalen Austausch Treiber der Digitalisierung. Studierende und WissenschaftlerInnen sind durch kreative Nutzung von technischen und organisatorischen Neuerungen auch deren Wegbereiter.

Niedersachsen hat sich vor Jahren schon auf den Weg gemacht und mit dem Netzwerk ELAN e.V. eine Plattform gegründet, die die Aktivitäten zur digitalen Forschung und Lehre in enger Kommunikation mit dem MWK und der Landeshochschulkonferenz zusammenführt. Auch in den Zielvereinbarungen ist die online-basierte Lehre Thema. Der „Digital Turn“ der Hochschulbildung im digitalen Zeitalter stellt auch die Hochschulpolitik vor neue Herausforderungen. Fragen zum Umgang mit Forschungsdaten, zu virtuellen Forschungsumgebungen und digitalen Forschungsinformationssystemen müssen dabei genauso im Fokus stehen wie die Möglichkeiten innovativer Lehr-Lern-Szenarien (z. B. im Rahmen von Blended Learning-Formaten), unterstützende Lernmanagementsysteme sowie die Chancen bei der Nutzung von „Open Educational Resources“.

Wie u. a. der Einsatz digitaler Lehr- und Lernformate in die strategische Profilbildung der Hochschule eingebunden sein wird, soll das vom MWK gemeinsam mit den Hochschulen zu erarbeitende Eckpunktepapier darlegen, das im Frühsommer vorgestellt werden wird.

Meine Damen und Herren,
in Niedersachsen muss die Digitalisierung an Hochschulen nicht neu erfunden werden. Anlass des vorliegenden Entschließungsantrages vom 29.11.2016 war der zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der KMK ausgehandelte Rahmenvertrag, der zum 1.1.2017 in Kraft treten sollte und durch veränderte Abrechnungsmodalitäten die Weiterentwicklung der digitalen Lehre gefährdet hätte. Diese Befürchtungen hatten zur Folge, dass die Landesrektorenkonferenzen im Rahmen ihrer Hochschulautonomie dem Vertrag nicht beigetreten sind. Inzwischen wird an einer Lösung gearbeitet, um eine bruchlose weitere Nutzung der digitalen Semesterapparate auch künftig zu ermöglichen. Bis zum 30.9.2017 soll ein neuer Vertrag ausgehandelt werden.

Die kürzlich erfolgte Unterrichtung durch das Wissenschaftsministerium zeigte, dass die im CDU-Antrag formulierten Punkte durch Regierungshandeln bereits abgearbeitet sind. Was das Thema Bildungs- und Wissenschaftsschranke angeht, hat Niedersachsen Anträge im Bundesrat unterstützt, die eine wissenschaftsfreundliche Schrankenregelung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft beinhalten. Und wir können auch davon ausgehen, dass sich das Land ähnlich verhält, wenn im Bundesrat der lange angekündigte Gesetzentwurf zum Urheberrechtsgesetz behandelt wird.

Insofern, meine Damen und Herren, gehen wir, die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, davon aus, dass Ihr Antrag durch Regierungshandeln erledigt ist. Die Landesregierung, davon sind wir auf dieser Seite fest überzeugt, wird auch künftig alles dafür veranlassen, mit wissenschaftsfreundlichen Regelungen die Digitalisierung an unseren Hochschulen weiterhin voranzubringen. Ihres Antrages bedarf es dazu nicht!