Dr. Silke Lesemann, hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, hielt heute (Mitwoch) eine Rede im Landtag zu dem Tagesordnungspunkt "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen".

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Gute Hochschulen sind Motoren für die erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle packen wir die anstehenden Herausforderungen an und modifizieren den gesetzlichen Handlungsrahmen. Und ich meine, dass dieser Gesetzesentwurf hierzu in vielerlei Weise beiträgt.

Hochschulen müssen von interessengesteuerter Einflussnahme frei sein, nur so kann Wissenschaft auch kritisch sein. Aber der Staat steht auch in der Verantwortung für die Hochschulen. Autonomie und gesellschaftliche Verantwortung gehören untrennbar zusammen. Autonome Hochschulen sind nicht ohne innere Demokratisierung der Hochschulen möglich. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist die Weiterentwicklung der Hochschulautonomie durch eine Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen. Dieses eindeutige Bekenntnis zu Autonomie und Demokratie unterstützt auch die SPD-Fraktion!

Meine Damen, meine Herren,
Sie wissen es: Geld stellt Niedersachsen in erheblicher Menge zur Verfügung, der Wissenschaftshaushalt ist in unserer Regierungszeit stetig gewachsen. Für die erheblichen Anstrengungen im Wissenschaftsbereich möchte ich Ihnen einige Beispiele nennen: Durch die Abschaffung der Studiengebühren und die vollständige Kompensation der ausfallenden Mittel ist Niedersachsen bei den Studierenden beliebter denn je: Wir gewinnen deutschlandweit die meisten Studienanfänger hinzu. Die Vergabe der Studienqualitätsmittel geschieht im Einverständnis mit den Studierenden. Das ist weitaus mehr als Symbolpolitik und ein wichtiger Schritt in Richtung Demokratisierung.

Mit einem 480 Millionen schweren Fachhochschulentwicklungsprogramm stärken wir die Fachhochschulen und heben den Grundstock an Studienplätzen um ein Drittel an. Bei der Erfüllung des Hochschulpakts 2020 hält Niedersachsen Wort und kofinanziert 47.350 zusätzliche Studienanfängerplätze. Trotz nahender Schuldenbremse und des von uns verfolgten Abbaus des strukturellen Defizits bekennt sich Rot-Grün mit seinen Haushalten eindeutig zur Stärkung von Bildung und Wissenschaft in Niedersachsen.

Mit dem Hochschulentwicklungsvertrag 2013 geben wir den Hochschulen Planungssicherheit. Das Land bezahlt die durch Tarif- und Besoldungssteigerungen entstehenden Mehrausgaben. Davon profitieren die ca. 42.000 Beschäftigten an niedersächsischen Hochschulen! Gleichzeitig haben die Hochschulen sich mit der Unterzeichnung zu einer Reihe untergesetzlicher Anforderungen unter anderem in Richtung „gute Arbeit“, „Gleichstellung“ und „Qualität der Lehre“ bekannt. Die untergesetzlichen Regelungen im Hochschulentwicklungsvertrag und in den Leitlinien zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen sind ein wichtiger Schritt. Aber Zielvereinbarungen ersetzen keine Gesetze. Und deshalb ist die gesetzliche Aufnahme des einen oder anderen Aspektes nur allzu folgerichtig.

Meine Damen und Herren,
mit diesem Gesetzentwurf bekräftigen SPD und Grüne ihre Forderung nach mehr Hochschuldemokratie, nach „guter Arbeit“, besserer Lehre und Gleichstellung der Geschlechter. Wir begrüßen daher die in der Novelle vorgeschlagene Schaffung einer Studierendeninitiative, einer Promovierendenvertretung, die Erweiterung des Kreises der nebenberuflichen Präsidiumsmitglieder auf sämtliche „Mitglieder der Hochschule“, sodass diese künftig auch aus der Gruppe der Studierenden und DoktorandInnen gewählt werden können. Ebenso positiv bewerten wir die gesetzliche Festschreibung, dass die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und Studierendenvertreter zukünftig an den Hochschul- und Stiftungsratssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen können. Dies sind eindeutige Schritte zu mehr Hochschuldemokratie, meine Damen, meine Herren!

Ein wichtiges Anliegen ist die Eindämmung der hohen Zahl befristeter Arbeitsverträge an den Hochschulen. Folgerichtig wird festgeschrieben, dass Hochschulen für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen haben. Eine Konkretisierung erfolgt in den Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Außerdem werden die Gleichstellungsbeauftragten gestärkt und in den Gleichstellungsplänen, die jede Hochschule aufstellen muss, sollen konkrete Ziel- und Zeitvorstellungen für die Einstellung von zusätzlichen Professorinnen festgelegt werden.

Sicherlich gilt auch für das Niedersächsische Hochschulgesetz das „Strucksche Gesetz“, aber der Entwurf hat vielversprechende Eckpunkte. Ich bin auf die weiteren Beratungen gespannt und vor allem auch auf die Ergebnisse der Anhörung im Wissenschaftsausschuss.

Meine Damen, meine Herren!
wir haben die Studiengebühren abgeschafft – jetzt wachsen endlich die Studierendenzahlen!

Wir haben das Fachhochschulentwicklungsprogramm aufgelegt – jetzt werden die Studienplätze vermehrt!

Vertrauen Sie uns, dass wir auch mit dem Niedersächsischen Hochschulgesetz einen guten Weg gehen werden!