Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat die Änderung des Grundgesetzes zur Aufhebung des Kooperationsverbotes an Hochschulen begrüßt. „Das ist ein großer Schritt nach vorn. Das Kooperationsverbot war von Anfang an ein sinnloses Verbot, es hätte niemals beschlossen werden dürfen. Schon allein der Name spricht Bände: Dem Bund und den Ländern die Zusammenarbeit zu verbieten, ist widersinnig“, sagte Dr. Silke Lesemann, die wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion.

Ihre Fraktion habe das Verbot seit langem kritisiert. „Mit der Änderung des Grundgesetzes werden nun die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit der Bund sich auch bei einer langfristigen und institutionellen Förderung von Hochschuleinrichtungen der Wissenschaft, Forschung und Lehre engagieren kann“, sagte Lesemann.

Für Stefan Politze, kultuspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, ist die heutige Entscheidung des Bundesrates ein wichtiger, allerdings nur erster Schritt. Er forderte die Aufhebung des Kooperationsverbotes auch für Schulen. „Die Schulen dürfen nicht außen vor bleiben – auch hier ist eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern dringend notwendig“, betonte Politze. Die SPD-Landtagsfraktion habe auch diese Forderung schon lange auf der politischen Tagesordnung stehen und dies bereits durch verschiedene Initiativen belegt. „Wir wollen gute Bildung. Und auch hierfür ist eine Aufhebung des Kooperationsverbotes an Schulen wichtig.“