Die Niedersächsische Landesregierung hat heute (Dienstag) dem Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zugestimmt und diesen zur Verbandsbeteiligung freigeben. „Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um die Schullandschaft in Laatzen und Pattensen für die Herausforderungen der modernen Bildung zukunftsfähig zu organisieren. Es soll die Bildungschancen aller Kinder erhöhen und die Gleichbehandlung der Schulformen gewährleisten“, sagt Dr. Silke Lesemann.

Kernpunkte der Schulreform, die zum Schuljahr 2015/2016 greifen soll, sind die Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren sowie die Abschaffung der Schullaufbahnempfehlungen am Ende der vierten Klasse. Darüber hinaus sollen Gesamtschulen als Ersatz für andere Schulformen zugelassen werden.

Das moderne Abitur nach 13 Jahren, das zum Schuljahr 2015/2016 eingeführt wird, sei gleichzeitig das Ende der gescheiterten Reformversuche der CDU/FDP-Vorgängerregierung. Mit neuem, modernen Abitur nach 13 Jahren an den Gymnasien möchte die Landesregierung den Schülerinnen und Schülern wieder mehr Zeit zum Lernen und Leben geben und so ein nachhaltiges Lernen und die Persönlichkeitsbildung von Schülerinnen und Schülern besser unterstützen. „Das ist sozialdemokratische Bildungspolitik, die für Chancengerechtigkeit die Individualität von Kindern berücksichtigt“, betont Lesemann.

Die bisherige Schullaufbahnempfehlung am Ende der Grundschulzeit soll zukünftig entfallen. Stattdessen sollen die Erziehungsberechtigten im Laufe des vierten Schuljahrgangs zwei Beratungsgespräche über die individuelle Lernentwicklung des Kindes und die Möglichkeiten der Gestaltung des weiteren Bildungswegs erhalten.

Auch bei der Inklusion komme man mit der Neufassung des Niedersächsischen Schulgesetzes einen großen Schritt nach vorn: „Es werden Regionalstellen für die schulische Inklusion eingerichtet, denn die lokal vor Ort Handelnden wissen am besten, wie die inklusive Schule in der jeweiligen Region organisiert werden sollte“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete.

Mit dem Gesetzentwurf werde zudem dem Wunsch von vielen Schulträgern und Eltern Rechnung getragen, die sich Gymnasien und Gesamtschulen als Angebote vor Ort wünschen.

Die Neufassung des Niedersächsischen Schulgesetzes wird nach dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag zur Anhörung in die beteiligten Verbände und Interessenvertretungen gegeben. Nach der Befassung im Landtag Niedersachsen soll das neue Schulgesetz voraussichtlich im Frühjahr 2015 von den Abgeordneten der Rot-Grünen Regierungskoalition beschlossen werden.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf wird am (heutigen) Dienstag unter http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetze--verordnungen-20080.html sowie unter http://www.mk.niedersachsen.de online gestellt.