Zum Problem des Gutscheinsystems für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, das Freitag auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen angesprochen hatte, bemerkt die integrationspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Silke Lesemann:

„Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden immer noch durch ein diskriminierendes Gutscheinsystem vom normalen Leben ferngehalten. Das ist jüngst auch am Beispiel des Streits zwischen dem Innenministerium auf der einen sowie Stadt und Landkreis Göttingen auf der anderen Seite klar geworden.

Dabei geht es darum, ob Nachzahlungen von Sozialleistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber in diesem Jahr in Gutscheinen oder in Bargeld erfolgen sollten. Die Nachzahlungen waren nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 notwendig geworden.

Das Innenministerium erklärte laut Presseberichten, es sei dem Landkreis Göttingen überlassen geblieben, in welcher Form die Nachzahlungen geleistet würden. Dem widerspricht aber ein Erlass des Innenministeriums vom 3. August 2012, wonach lediglich das Taschengeld zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse in Geld ausgezahlt werden könne. Alle übrigen Leistungen seien grundsätzlich in Form von Wertgutscheinen zu erbringen. Die Landesregierung hält also gegen ihr eigenes Bekunden an dem diskriminierenden Gutscheinsystem fest und gaukelt Entscheidungsfreiheit der Kommunen vor.“


Im Anhang finden Sie den Erlass des Innenministeriums vom 3. August 2012 in pdf-Form (von Interesse ist insbesondere Seite 3 Absatz 2) sowie das Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung vom 22. November 2011. Dort wird in §3 beschrieben, was als sozio-kulturelles und was als physisches Existenzminimum anzusehen ist.

Pressemitteilung im PDF-Format

Asylbewerberleistungsgesetz

Erlass vom 03.08.2012