Zum Vorstoß des Innenministers Schünemann über ausländerrechtliche Neuregelungen erklärt die integrationspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Silke Lesemann:

„Minister Schünemann gibt vor, einen Stilwechsel in der Ausländerpolitik vorzunehmen. Er versucht jetzt, die Wunden, die er in der Vergangenheit mit seiner Politik geschlagen hat, zu heilen. Er kann aber nicht aus seiner Haut, auch wenn er Kreide frisst.

Die heute vorgestellten Änderungen basieren immer noch auf seinem restriktiven Kurs in der Ausländerpolitik. So sorgt die Auflage, ein Flüchtling müsse seine Integrationswilligkeit mit dem Besuch von Integrationskursen bei gleichzeitig vollständig gesichertem Lebensunterhalt beweisen, dazu, dass besonders schutzbedürftige Personen durchs Raster fallen. Zu denken ist da an alte oder kranke Menschen, an Traumatisierte, an Alleinerziehende, an Menschen mit Behinderungen usw. Daraus wird deutlich, Minister Schünemann teilt Flüchtlinge weiterhin in zwei Gruppen ein: in solche, die nützlich sind, und in den Rest.

Für eine tragfähige Bleiberechtsregelung müssen aber nicht wirtschaftliche, sondern humanitäre Gründe im Vordergrund stehen. Das Asylrecht des Grundgesetzes ist nicht an Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder schnelle Auffassungsgabe geknüpft. Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das heißt, eine humanitäre Bleiberechtsregelung muss auf restriktive Ausschlussgründe verzichten. Die Sicherung des Lebensunterhalts darf dabei keine unüberwindliche Hürde darstellen, gerade für Familien mit Kindern.“