Silke Lesemann nimmt teil an einer Festveranstaltung des SPD-Parteivorstandes anlässlich des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens. Vor 50 Jahren, genau am 31. Oktober 1961, schlossen Bundesrepublik und Türkei ein Anwerbeabkommen. Eine Vereinbarung mit Folgen: Denn heute haben türkischstämmige Mitbürgerinnen und Mitbürger einen festen Platz in der Gesellschaft. Für die SPD ein Grund zu feiern.

Noch vor dem Anwerbeabkommen mit der Türkei waren bereits Verträge zum Anwerben von „Gastarbeitern“ mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960) geschlossen worden.

Wie kam es dazu? Die Bundesrepublik erlebte in den 50er und 60er Jahren einen starken Konjunkturaufschwung, das „Wirtschaftswunder“. Bedroht wurde die Entwicklung einzig durch fehlende Arbeitskraft – die Unternehmen suchten händeringend nach zusätzlichen Arbeitnehmern im Ausland. So auch ab 1961 in der Türkei. Die Gastarbeiter steigerten in der Folge das Inlandsprodukt – und auch die Steuereinnahmen in der noch jungen Bundesrepublik.

Erst die spätere Abschwächung der Konjunktur bremste die Zuwanderung. Nach der ersten Wirtschaftskrise von 1966/67 und der Ölkrise von 1973 beschloss die Bundesregierung einen Anwerbestopp. Bis dahin kamen rund 710.000 Menschen aus der Türkei in die Bundesrepublik – und entgegen den ursprünglichen Erwartungen der Zugereisten wie auch der „Gastgeber“, entschlossen sich viele zu bleiben. Und holten in den folgenden Jahren ihre Familien nach. Heute leben in Deutschland rund 2,5 Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln – und haben Gesicht und Charakter der Gesellschaft verändert.

Ohne Probleme durch zum Teil mangelnde Integration zu ignorieren, ist für die SPD das Jubiläum vor allem ein Grund zu feiern – zum Beispiel mit einer großen Festveranstaltung am 27. Oktober. Denn das Zusammenleben hat das Land vor allem bereichert.