Bisher haben in Deutschland lebende Ausländer, die nicht aus einem Mitgliedsland der EU stammen, weder das aktive noch das passive Wahlrecht in der kommunalen Selbstverwaltung. „Diesen Missstand hat ein Antrag der SPD-Landtagsfraktion zum Thema, der bereits im Frühjahr 2010 eingebracht worden ist, und seither im Ausschuss festhängt.

Wir könnten schon sehr viel weiter sein, wenn andere Fraktionen das Verfahren nicht verzögern würden“, sagte Silke Lesemann, integrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, am Donnerstag in Hannover.

Der Antrag „Kommunalwahlrecht für alle Einwohnerinnen und Einwohner!“ datiere vom 20. April 2010. (Drucksache 16/2403). „Die Möglichkeit an der politischen Willensbildung am Wohnort teilzunehmen, ist ein wesentlicher Bestandteil bürgerschaftlicher Rechte und vertieft die Bindung zum Wohnort. Ein kommunales Wahlrecht für langjährig hier lebende Ausländer aus Drittstaaten, ist im Sinne von wirklicher Teilhabe und Integration unverzichtbar. Während sie vielfach in Vereinen, besonders im Sport, und auf andere Art ehrenamtlich tätig sind, bleibt den Nicht-EU-Ausländern der Bereich der politischen Wahrnehmung ihrer Rechte verschlossen“, erläuterte Lesemann.

„Wir wollen, dass die hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten bei Wahlen zur kommunalen Selbstverwaltung in Kreisen, Städten und Gemeinden, wahlberechtigt und wählbar sind. Zugleich wollen wir klarstellen, dass mit dem Wahlrecht auch das Recht verbunden ist, sich auf kommunaler Ebene an Formen direkter Demokratie zu beteiligen“, sagte Klaus-Peter Bachmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Man hätte zur Kommunalwahl an diesem Sonntag schon soweit sein können. Leider habe die Initiative der SPD-Fraktion nicht die notwendige Unterstützung der anderen Fraktionen erhalten.