Die von der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag gestellte Große Anfrage zur sozialen Situation der Studierenden hat ergeben, dass 18 Prozent der Studierenden in Niedersachsen eine Behinderung haben oder chronisch krank sind. Hierzu erklärt Dr. Silke Lesemann, Mitglied im Arbeitskreis Wissenschaft und Kultur der SPD-Landtagsfraktion: „Unsere Große Anfrage hat verdeutlicht: Wir brauchen eine Regelung, die die besondere Situation von Studierenden mit Behinderungen berücksichtigt.“

Bis auf Niedersachsen und Baden-Württemberg hätten alle Bundesländer ihre jeweiligen Landeshochschulgesetze entsprechend erweitert. Dort seien Studien- und Prüfungsordnungen so gestaltet, dass auch diese Studierenden angemessen studieren können, so Lesemann. Wissenschaftsminister Stratmann habe inzwischen zugesagt, diese Lücke schließen zu wollen. „Die SPD-Landtagsfraktion wird Herrn Stratmann beim Wort nehmen, damit auch in Niedersachsen Studierende mit Behinderungen im Studium bessere Lernmöglichkeiten haben und erfolgreich studieren können. Dieses Versprechen muss jetzt vom Wissenschaftsminister mit Leben gefüllt werden und darf nicht im Sommerloch verschwinden“, fordert Lesemann.

Der sogenannte Nachteilsausgleich in den Landeshochschulgesetzen beinhaltet zum Beispiel die Möglichkeit der schriftlichen Ergänzung einer mündlichen Prüfung (für Hör- oder Sprachbehinderte), die Verlängerungsmöglichkeit von Bearbeitungs- bzw. Abgabefristen bei Hausarbeiten und Klausuren sowie die Möglichkeit zur Überschreitung der Anmeldefristen für Prüfungen bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und Veränderungen von Praktikumsbestimmungen.